Jagdgenossenschaft Oberhausen
Die Jagdgenossenschaft Oberhausen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder, sog. Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen im Stadtgebiet Oberhausen, die bejagbar sind und zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Diese bejagbaren Flächen sind in einem Jagdkataster verzeichnet.
Jagdgenosse ist man kraft Gesetzes durch die Eigentümereigenschaft. Ein Beitritt oder eine Aufnahme ist nicht vorgesehen.
Organe der Genossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung, die einmal jährlich stattfindet, und der Jagdvorstand. Dieser setzt sich zusammen aus der/dem Vorsitzenden (Jagdvorsteher/in) und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern. Der Jagdvorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Namen, Anschriften und Erreichbarkeiten des derzeitigen Jagdvorstandes finden Sie weiter unten unter Kontakte Vorstand.
Die rechtlichen Grundlagen für die Zusammensetzung der Jagdgenossenschaft und die Arbeit des Jagdvorstandes sind zu finden in §9 des Bundesjagdgesetzes und §7 des Landesjagdgesetzes.
Bei allen Fragen zur Jagdgenossenschaft steht Ihnen der Jagdvorsteher zur Verfügung.
Kontakte Vorstand
Vorsitzender: Reiner Süselbeck, Pfalzgrafenstr. 70, 46147 Oberhausen, Tel. 0208 676967, E-Mail info@jagdgenossenschaft-ob.de
Beisitzer: Frank Horvath, Auf der Höhe 20, 46147 Oberhausen
Beisitzer: Christoph Köster, Gabelstr. 71, 46147 Oberhausen
Internes
Niederschrift 2021 (passwortgeschützt)
Niederschrift 2022 (passwortgeschützt)
Niederschrift 2023 (passwortgeschützt)
Niederschrift 2024 (passwortgeschützt)
Niederschrift 2025 (passwortgeschützt)
Niederschrift 2026 (passwortgeschützt)
Informationsblatt „Datenschutz Grundeigentümer“ der Jagdgenossenschaft
